EIN SPEZIELLES MERKMAL DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL




Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder und Urenkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe da

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